Im Rahmen des Floßbauprojektes ist sowohl das Erstellen / Herstellen und auch das spätere Fahren mit dem Floß versichert.
Ja, die Teilnahme ist grundsätzlich unproblematisch, wenn entsprechende Rettungsmaßnahmen vorhanden sind (Rettungsring). Außerdem sollte ein ausgebildeter Rettungsschwimmer vor Ort sein.
Eine besondere Qualifikation ist dafür nicht nötig.
Es sind aber die Wasserrechtlichen Vorschriften (welche sich jedoch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können) zu beachten. Das kann auch ein generelles Verbot von Floßbauprojekten auf öffentlichen Gewässern einschließen.
Bei natürlichen Gewässern dürfen selbst geringe Wassertiefen nicht zu einer Absenkung der Sicherheitsstandards führen.