Die TN sollten auf jeden Fall darauf hingewissen werden. Allen verzichtbaren Schmuck ablegen. Problematisch sind jedoch alle Dinge die für die Teilnahmefähigkeit notwendig sind. Hierzu zählen besondere Brillen und Hörgeräte. Hier kann man sich als Betreiber in vielen Fällen nicht aus der Haftung für Verluste und Beschädigung freisprechen Sofern nicht ein alleiniges Verschulden des Geschädigten vorliegt, ist hier von einem Mitverschuldungsgrad auszugehen. Schadenfälle in diesem Bereich kosten den Betreiber immer Geld (Versicherung).