Versichert ist man auf jeden Fall.
Es sei den es wurde mit Vorsatz gehandelt.
Man ist auf jeden Fall versichert auch für Aufsichtspflichtverletzung.
Im vor liegenden Fall ist darauf zu achten den Kindern altersgerecht
Verhaltensregel bei gebracht zu haben wie man sich im Notfall verhält.
-Immer zu zweit suchen.
-Sofort Träger,Betreiber,Eltern informieren.
-Polizei informieren.
Beim suchen sollte man auf jeden zusammen bleiben.Gegebenfalls Hilfe herbei rufen/holen.Mit zu beachten ist Witterung/Tageslicht.