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Trainer in Seilgärten und Kletterhallen
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Arbeiten in einer Kletterhalle
- Valesca
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19 Sep 2012 18:25 #1
by Valesca
Replied by Valesca on topic Aw: Arbeiten in einer Kletterhalle
Die Konkreten Pflichten
Im Einzelnen ergeben sich folgende Pflichten,deren Verletzung Haftung verursachen kann:
Informationspflicht Der Teilnehmer ist umfassend über die Anlage und die Verhaltensregeln zu informieren.
Empfehlungspflicht Dem Teilnehmer auch ungefragt eine für ihn geeignete Übung zu empfehlen, bzw von ungeeigneten Übungen ab zu raten. Hierzu zählt auch die Entscheidung über die generelle Teilnahmefähigkeit.
Instruktionpflicht Der Teilnehmer ist in die Trainingsablauf und Sicherheitsvorschriften vollständig zu unterweisen. Der Lernerfolg ist zu kontrolieren.
Aufsichtspflicht
Den Trainer hat die Teilnehmer ihrem Alter und Ihrer EInsichtsfähigkeit entsprechend zu beaufsichtigen und über die notwendige Intensität seiner EIngriffsmöglichkeit zu entscheiden. Due Aufsichtspflicht endet nicht automatisch mit dem 18 Lebensjahr!
Interventionspflicht
Beobachtet der Trainer eine Situation, von der er aufgrund Ausbildung und Erfahrung wissen muss , dass Sie eine erhöhte Gefährdung bedeutet, muss er aktiv einschreiten.
Nebenpflichten durch eigene Erkenntnisse
Sind dem Trainer Umstände bekannt, dass es im Bereich der ANlage oder aufgrund organisatorischer Mängel zu Schäden kommen kann, hat er darauf hin zu weisen. Auch wenn es sich um originäre Risiken des Betreibers und des Veranstalters handelt
Im Einzelnen ergeben sich folgende Pflichten,deren Verletzung Haftung verursachen kann:
Informationspflicht Der Teilnehmer ist umfassend über die Anlage und die Verhaltensregeln zu informieren.
Empfehlungspflicht Dem Teilnehmer auch ungefragt eine für ihn geeignete Übung zu empfehlen, bzw von ungeeigneten Übungen ab zu raten. Hierzu zählt auch die Entscheidung über die generelle Teilnahmefähigkeit.
Instruktionpflicht Der Teilnehmer ist in die Trainingsablauf und Sicherheitsvorschriften vollständig zu unterweisen. Der Lernerfolg ist zu kontrolieren.
Aufsichtspflicht
Den Trainer hat die Teilnehmer ihrem Alter und Ihrer EInsichtsfähigkeit entsprechend zu beaufsichtigen und über die notwendige Intensität seiner EIngriffsmöglichkeit zu entscheiden. Due Aufsichtspflicht endet nicht automatisch mit dem 18 Lebensjahr!
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Beobachtet der Trainer eine Situation, von der er aufgrund Ausbildung und Erfahrung wissen muss , dass Sie eine erhöhte Gefährdung bedeutet, muss er aktiv einschreiten.
Nebenpflichten durch eigene Erkenntnisse
Sind dem Trainer Umstände bekannt, dass es im Bereich der ANlage oder aufgrund organisatorischer Mängel zu Schäden kommen kann, hat er darauf hin zu weisen. Auch wenn es sich um originäre Risiken des Betreibers und des Veranstalters handelt
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- Britta
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18 Jul 2012 19:00 - 12 Sep 2012 17:34 #2
by Britta
Arbeiten in einer Kletterhalle was created by Britta
Was für Pflichten habe ich als Trainer?
Last edit: 12 Sep 2012 17:34 by Valesca.
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