Gegenstand der Versicherung
Versichert gilt die Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der entgeltlichen Beförderung von Brief- und Paketsendungen. Mitversichert gilt die Beförderung von Briefsendungen. Ebenfalls mitversichert gilt die Tätigkeit als Kurier bzw. Fahrradkurier. Versichert gilt die Haftung des Versicherungsnehmers nach den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und den zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen.
Versicherungssummen
1.000.000 €* Höchstersatzleistung je Versicherungsjahr,
davon maximal 250.000 € für Vermögensschäden
Darüber hinaus gelten folgende besondere Deckungserweiterungen
100.000 €* im Fall einer strafbewehrten Handlung eines Mitarbeiters
je Schadenfall (z.B. Unterschlagung durch Mitarbeiter)
100.000 €* für Vermögensschäden aus der versehentlich unterlassene
Weiterleitung von aus Postfächern abgeholten Sendungen
100.000 €* für sonstige Vermögensschäden (z.B. Einlieferung bei der Deutschen Post)
100.000 €* für Vermögensschäden aus Lieferfristüberschreitungen
* Die Entschädigungssumme steht je Versicherungsjahr maximal zweifach zur Verfügung
Haftungshöchstgrenzen
Für Verlust und Beschädigung von transportierten Briefen und Paketen gemäß den AGB des
Versicherungsnehmers gilt ohne Gewichtsabhängigkeit eine Entschädigungsgrenze
von 1.250 € je Briefsendung oder Paketsendung.
Darüber hinaus gilt die Haftungshöchstgrenze auf 8,33 Sonderziehungsrechte des Internationalen
Währungsfonds (SZR) je Kilogramm der Sendung festgelegt.
Jedoch gelten folgende Entschädigungsgrenzen:
- Brief als einfache Sendung nur 50 €
- je Wertbrief (Dokumente und Urkunden), Postzustellungsurkunden und
Einschreiben als Übergabe- und Einwurfeinschreiben nur 1.250 €*
- je Nachnahmesendung in Höhe des Nachnahmebetrages, bei Briefen
maximal 250 €, bei Paketen maximal 1.250 €
* Die Entschädigungssumme steht je Versicherungsjahr maximal fünfzehnfach zur Verfügung.
- Für Tickets und Eintrittskarten werden – sofern möglich – die Kosten der Wieder-
herstellung, ansonsten der Nennwert erstattet. Der Nennwert wird auch im Fall
der verspäteten Zustellung erstattet.
- Für Pakete ist bei entsprechender Vereinbarung die Haftung aus Individualverein-
barungen gem. § 449 HGB sog. Haftungskorridor
Selbstbehalt
Es gilt ein genereller Selbstbehalt von 10 Prozent, mindestens jedoch 100 €, maximal von 1.000 € je Schadenfall
Risikoausschlüsse
In folgenden Fällen besteht kein Versicherungsschutz:
- Bei Schäden, die durch eine Kraftfahrt- oder Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt werden können.
- Bei Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seiner Repräsentanten
(nicht jedoch Vorsatz der Mitarbeiter, z.B. Unterschlagung)
- Bei Wertbriefen erlischt der Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer die
Schnittstellenkontrolle nicht schriftlich dokumentiert hat.
- Standardausschlüsse wie Krieg, Innere Unruhen oder Maßnahmen von hoher Hand usw.
Beitragsberechnung
Der Jahresbeitrag berechnet sich aus dem jährlichen Umsatz.
Eine endgültige Beitragsberechnung wird zum Ablauf des Versicherungsjahres durchgeführt.
Je 1.000 € Jahresumsatz wird ein Beitrag von 2,00 € erhoben.
Der Beitragssatz sinkt umsatzabhängig gemäß folgender Umsatzstaffel:
Jahresumsatz Beitragssatz Mindestprämie
bis 500.000 € 2,00 ‰ 400,00 €
ab 500.000 € 1,50 ‰ 800,00 €
ab 1.000.000 € 1,00 ‰ 1.200,00 €
ab 2.500.000 € 0,75 ‰ 2.000,00 €
ab 5.000.000 € 0,50 ‰ 3.000,00 €
Für Umsätze ab 5.000.000 € steht Ihnen ein gesondertes Konzept auf Anfrage gerne zur Verfügung.
Sofern der Mindestbeitrag überschritten wird, wird schadenabhängig ein 20-prozentiger Vorausrabatt
bis zu einer Schadenquote von 60 Prozent berücksichtigt.
Sofern der erwartete Jahresumsatz unter 250.000,00 € liegt, beläuft sich der Jahresbeitrag zunächst
auf 400,00 € zuzüglich der ges. Versicherungssteuer.
Güterschadenversicherung
Optional besteht die Möglichkeit, eine Güterschadenversicherung zu folgenden Bedingungen einzuschließen:
- die einzelnen Sendungen sind uns vorab per Fax mitzuteilen
- die Abrechnung monatlich durch Einreichen einer selbstrechnenden Exel-Tabelle
- der Beitrag beläuft sich für Transporte innerhalb Deutschlands gefahrengruppenabhängig auf 0,35 Promille (Gefahrengruppe A) und 0,70 Promille (Gefahrengruppe B) bei einer Mindestprämie von 5 € je Transport. Die Mindestprämie beläuft sich auf 125 € jährlich.
Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 1 Jahr mit Verlängerungsklausel, wobei eine kalenderjährliche Laufzeit zugrunde gelegt wird.