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Rechtliche Grunglagen für den Klettersport?

16 Okt 2012 15:44 #1 by Valesca
Zur Zeit sehen die rechtlichen Grundlagen für den Klettersport folgend aus.

1.Garantenstellung (Person mit höhster Ausbildung trägt Verantwortung)

2.Im Kursbereich: Vertragliche Aufsichtspflicht (Übertragung).Kein Ausschluss möglich!( Der Kursteilnehmer gibt sich in die "Obhut´2des Trainers)

3.Der Beaufsichtigte darf sich nicht selbst schädigen, (Ringe etc),keine anderen schädigen oder durch andere geschädigt werden.

4.Wichtig!!Trainer sind nicht automatisch versichert.
Falls die Halle keine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat,
ist für den Trainer eine private Berufshaftpflicht empfehlenswert( bei Zweifel Sicherungspolice von Betreiberzeigen lassen!).

5.Generelle Aufsichtspflicht bei Minderjährigen!

6.Verletzung der Aufsichtspflicht : Delegation an Unbefähigte (z.B. ohne Ausbildung)
Kein Sichtkontakt vorhanden
Durch zu große Gruppenstärke - Aufsicht war nicht möglich.

7.Am Ende des Kurses endet die Aufsichtspflicht (z.B alleiniges Klettern nach Kurs)

8.Immer doppelter Partnercheck vom Trainer während dem Kurs!

9.AGB sind einzuhalten darauf hinweisen.

Wichtig!!Nach der EInweisung mus jeder Teilnehmer verstanden haben was gefährlich ist und warum.

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14 Okt 2012 12:52 #2 by Frank
Wie sind die rechtlichen Grundlagen zur Zeit für den Klettersport?

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