Neben der Trainerpolice besteht für selbstständige Mitarbeiter von Seilgärten, Kletterhallen und Errichterfirmen, welche auch oder überwiegend handwerklich tätig sind, die Möglichkeit, sich abzusichern.
Versicherte Tätigkeiten (Auszug)
Bei diesem Versicherungskonzept handelt es sich um die gesetzliche Haftpflichtversicherung für alle Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit bei der Durchführung von:
- Wartungsmonteur von Seilgärten und Kletteranlagen, Tätigkeit als Parkmanager
- Prüfung von Personenschutzausrüstung,
- Routensetzer
- Helfer beim Bau von Seilgärten und Kletteranlagen
- Baumpflege (ohne Radiusklausel) mit Baumfällung auch mittels SKT
- Hochseilgarten- und Kletterhallentrainer
einschließlich aller branchen- und betriebsüblichen Nebenrisiken.
Hier können Sie die vollständige Auflistung aller versicherten Tätigkeitsfelder einsehen.
Sollten Sie als Industriekletterer oder Höhenarbeiter tätig sein, benötigen Sie einen umfassenderen Versicherungsschutz. Download- Bereich für Höhenarbeiter / Industriekletterer.
Berufshaftpflichtversicherung für Handwerker im Seil (Übersicht)
Versichert gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Ein- Personen- Betrieb für alle beschriebenen Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnisse.
Versicherungssummen |
Jahresbeitrag
ohne Privathaftpflicht
|
Jahresbeitrag
mit Privathaftpflicht |
---|---|---|
3.000.000 € | 357,00 € | 416,50 € |
5.000.000 € | 410,55 € | 470,05 € |
10.000.000 € | 499,80 € | 559,30 € |
bis 100.000 € Jahresumsatz, dann proportional steigend.
Stets inklusive Versicherungssummen von:
5.000.000 € für Mietsachschäden an Immobilien
1.000.000 € für Schäden aus Internetnutzung
500.000 € für Vermögensschäden
150.000 € für den Verlust fremder Schlüssel
100.000 € für Werklohnklage
Privathaftpflichtversicherung
Gegen einen Zuschlag von 59,50 € inkl. Versicherungssteuer jährlich kann die private Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden.
Die Versicherungssumme beträgt hier 10.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden.
Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich ein Jahr mit automatischer Verlängerung, sofern der Vertrag nicht drei Monate vor Vertragsablauf gekündigt wird.
Die vollständigen Konditionen zur Berufshaftpflicht für Handwerker im Seil, können Sie hier einsehen.
Versicherungsschutz beantragen
Flyer Handwerker im Seil Version 6.1 625 KB