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Trainer in Seilgärten und Kletterhallen
- In wie weit darf ein festangestellter Trainer eine Anlage überprüfen?
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In wie weit darf ein festangestellter Trainer eine Anlage überprüfen?
- Valesca
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24 Sep 2011 20:23 #1
by Valesca
Replied by Valesca on topic Aw: HSG überprüfung
Die Entscheidung über die Eignung liegt bei einem Festangestellten bei seinem Arbeitgeber. Der angestellte HSG Trainer hat lediglich Hinweise zugeben, wenn Umstände vorliegen die der Arbeitgeber nicht kannte.
Beziehungweise im Objektiv ungeeignet erscheinen lassen.
Beispiel: der Trainer hat keine Erfahrung mit Verpressung oder Seilklemmen.
Die letzendliche Verantwortung liegt immer beim Arbeitgeber.Auch im Schadenfall haftet der Arbeitgeber gegenüber dem Geschädigten für das Tun seines Angestellten alleine und hat einen Ausfallschaden selber zutragen.
Beziehungweise im Objektiv ungeeignet erscheinen lassen.
Beispiel: der Trainer hat keine Erfahrung mit Verpressung oder Seilklemmen.
Die letzendliche Verantwortung liegt immer beim Arbeitgeber.Auch im Schadenfall haftet der Arbeitgeber gegenüber dem Geschädigten für das Tun seines Angestellten alleine und hat einen Ausfallschaden selber zutragen.
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- Nils87
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27 Jun 2011 12:07 - 01 Jun 2012 18:52 #2
by Nils87
In wie weit darf ein festangestellter Trainer eine Anlage überprüfen? was created by Nils87
In wie weit darf ein festangestellter HSG Trainer eine
Anlage überprüfen?(DIe Überprüfung einmal im Monat)
Wer haftet falls es zum Ausfall oder Schadenfall kommt?
Anlage überprüfen?(DIe Überprüfung einmal im Monat)
Wer haftet falls es zum Ausfall oder Schadenfall kommt?
Last edit: 01 Jun 2012 18:52 by Valesca.
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