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Haftung und Recht des Kletterhallentrainers?

10 Sep 2012 18:21 - 12 Sep 2012 17:30 #1 by Valesca
Grundsätzlich ergeben sich zwei nebeneinander stehende Haftungsgrundlagen. Zum einen ergeben sich Pflicht aus den vertraglich Vereinbarungen zwischen Trainer, Veranstalter, Betreiber und den Teilnehmer. Zum anderen kann Haftung auch aus "Delikt" gegenüber Dritten ohne vertraglichen Bindung ergeben bzw die Haftund gegenüber Vertragspartner verstärken oder ergänzen.

Im Falle eines Falles muss jeder Trainer mit strafrechtlichen Konsequenzen für sein Tun oder Unterlassen rechnen. Hierbei dürften vordergründig Körperverletzung und Tötungstatbestände, aber auch Vorwürfe wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung eine Rolle spielen. Eine entsprechende Verurteilung führt regelmäßig zu einer Vorentscheidung für weitergehende zivilrechtliche Ansprüche.

Diese zivilrechtlichen Ansprüchen treffen alle freiberuflichen oder selbständig arbeitenden Trainer. Hierbei geht es immer um Ausgleich des entstandenen Schadens in Geld. Im Gegensatz zum Strafrecht ist hier auch eine Teilschuld zusammen mit anderen und das auch zwischen mehreren Beteiligten aufgeteilt werden kann, bzw bei einem Mitverschulden des Geschädigten entsprechend gekürzt wird.

Neben dem Geschädigten können auch andere Forderungen geltend machen . Insbesondere Arbeitgeber, Krankenkassen, Berufgenossenschaft und Rentenversicherer stellen die ihnen entstandenen Kosten teilweise mit großer Verzögerung dem Schädiger in Rechnung.

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02 Sep 2012 11:56 #2 by Britta
Wie ist das mit der Haftung und Recht des Kletterhallentrainers?

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