1. Gegenstand der Versicherung

Versichert gelten die Gebäude (auch aus Holz) und die Außenanlagen (Gewerke) auf dem Gelände des Seilgartens. Ebenfalls mitversichert gelten Festeinbauten in dem bestehenden Baumbestand, sowie die betriebsnotwendige Ausrüstung zum aktuellen Wiederbeschaffungswert.
Zusätzlich kann auch das Inventar von Lagergebäuden einschließlich der Kletterausrüstungen versichert werden. Nicht versichert sind jedoch jegliche Wertsachen und / oder Bargeld.
Für die Ausrüstung besteht während der Lagerung innerhalb eines Lagergebäudes auch Versicherungsschutz für Schäden durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus.

2. Versicherte Gefahren

Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Sturm, Hagel und Schäden durch Schneedruck und Eisdruck sowie Einbruchdiebstahlschäden für in Gebäuden gelagerte Kletterausrüstungen

3. Beitragsberechnung

Der Beitrag wird aus der vereinbarten Versicherungssumme erhoben. Der endgültige Beitrag wird nach individueller Prüfung im Einzelfall ermittelt.
Hierbei wird je 1000 € Versicherungssumme folgender Beitragskorridor angewandt.

  • 5,00- 8,00 € %o für das Lagergebäude (z.B. Blockhütte)
  • 5,00- 8,00 € %o für Festeinbauten im Baumbestand zum Neuwert
  • 5,00- 8,00 € %o für Mastenanlagen
  • 6,00- 9,00 € %o für Ausrüstung und Inventar im Lagergebäude

Der Mindestbeitrag beläuft sich auf 120,00 € jährlich. Für die Inventarversicherung gilt ein weiterer Mindestbetrag von 170 €.

4. Selbstbeteiligung/Höchstentschädigung

Bei Schäden durch Sturm, Hagel und bei Schäden durch Schnee- und Eisdruck gilt eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent mindestens 2.500 €.
Bei Schäden durch Einbruchdiebstahl gilt eine Selbstbeteiligung von 10 Prozent mindestens 300,00 maximal 1.500 €.
Außerdem gilt eine Jahreshöchstentschädigung von 15.000 €. Dies gilt nicht bei anderen versicherten Schäden

5. Vorraussetzungen für den Versicherungsschutz

  • Schadenfreiheit in den letzten 5 Jahren
  • In der Inventarversicherung sind folgende Mindestsicherungen einzuhalten:
    1. Jede Tür zu den Versicherungsräumen muss einen Beschlag haben der durchgehend verschraubt ist und von außen nicht demontiert werden kann.
    2. Der Riegel des Schlosses muss mindestens 20 mm ausfahren.
    3. Der Schließzylinder muss bündig sein und fünf aktive Zuhaltungen besitzen.

6. Saisonbetriebe bzw. betrieblicher Stillstand

Außerhalb der Saision ist die Anlage regelmäßig (monatlich und immer nach einem Sturm der Stärke 8 und auch nach starken Schneeschauern) auf ihren Zustand zu kontrollieren und vorhandene Mängel zu beheben.

Für das versicherte Inventar einschließlich Kletterausrüstung gilt zusätzlich, dass außerhalb der regulären Saison bzw. bei längerem betrieblichen Stillstand von mehr als 72 Stunden ist die Kletterausrüstung in einem anderen Gebäude innerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu lagern. Der zweite Versicherungsort ist fest zu vereinbaren.

7. Vertragslaufzeit

Der Vertrag läuft zunächst für ein Jahr und verlängert sich dann von Jahr zu Jahr sofern er nicht gekündigt wird.