Bei Rettungen kommt es häufig erst nach dem eigentlichen Ereignis zum "Schaden nach dem Schaden". Hierbei werden Fehler oder organisatorische Schwächen in der Reaktion auf eine Rettungssituation seitens der Geschädigten dazu genutzt, den entstandenen Schaden im Ganzen auf Betreiber und Trainer abzuwälzen.
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Während die Nutzung der Slackline als Element in Seilgartenparcours generell als unproblematisch einzustufen ist, entsteht bei gesondert eingerichteten Slackline- Elementen, wie z.B. einem Slacklinepark, Klärungsbedarf.
Weiterlesen: Der Einsatz von Slacklines aus Sicht eines Versicherungsmaklers