Bei Rettungen kommt es häufig erst nach dem eigentlichen Ereignis zum "Schaden nach dem Schaden". Hierbei werden Fehler oder organisatorische Schwächen in der Reaktion auf eine Rettungssituation seitens der Geschädigten dazu genutzt, den entstandenen Schaden im Ganzen auf Betreiber und Trainer abzuwälzen.

Gerade diese steigende Anspruchsmentalität und die mangelnde Bereitschaft für eigenes Fehlverhalten einzustehen, zwingt Betreiber und Trainer sich immer auf eventuelle Schadenersatzansprüche von Betroffenen einzustellen. Oft werden Ansprüche erst nach Monaten angemeldet. Dies kann durch den Teilnehmer selber oder als Regreßforderung durch Sozialversicherungsträger (zumeist Krankenkassen) geschehen.

Nur eine hierauf vorbereitete Organisation der Betriebsabläufe und die entsprechende Ausbildung der Trainer kann hier Abhilfe schaffen.
Zunächst sollte deutlich zwischen einer reinen "Störfall"-Rettung (Erschöpfung, Selbstüberschätzung und ähnliches) und einer echten Rettung wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung unterschieden werden.

Während "Störfall"-Rettungen bei einzelnen Anbietern fast schon zum Geschäftsmodell gehören, ist bei echten Rettungen immer der Sachverhalt komplett zu dokumentieren und in Zweifelsfällen auch ärztliche Hilfe herbeizurufen.
Es empfiehlt sich, auch zu dokumentieren, dass es keine echte Rettung an dem jeweiligen Tag gegeben hat.

Im Rahmen der Trainerqualifizierung ist außerdem darauf zu achten, dass die Rettung regelmäßig geübt wird und der Trainer in der Lage ist, neben dem Einsatz von Abseil- und Rettungssystemen alternativ auch die traditionelle Karabinerrettung (HMS) durchzuführen.
Im Falle eines Falles sollte die Regulierung oder Abwehr unberechtigter Ansprüche von Beginn an der eigenen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung überlassen werden. Diese funktioniert hier als passiver Rechtsschutz und verteidigt den Betreiber/Trainer auch vor Gericht. Ergänzend ist bei schweren Unfällen eine Strafrechtsschutzversicherung sinnvoll, um auch bei Vorsatzvorwürfen ausreichend abgesichert zu sein.

Im Bereich der Evakuierung wird häufig nur die Rettung bis zum Boden geplant und geübt. Wichtig ist jedoch gerade bei Unwettern und Gewitter, dass genügend Zeit bis zum Erreichen sicherer Schutzräume eingeplant wird. Bei der Ermittlung der erforderlichen Zeit für die Evakuierung ist der Zeitbedarf auf ungeübte verunsicherte Teilnehmer abzustellen. Eine Ermittlung der benötigten Zeit mit Freiwilligen oder gar nur mit dem eigenen Trainerstamm ist ohne entsprechende Sicherheitszuschläge eher ungeeignet.
Einige Seilgärten verwenden darüber hinaus Codewörter um eine Panik zu vermeiden.
In der Praxis hat sich auch die eigentlich positive Grundeinstellung der Trainer, den Geschäftsbetrieb möglichst lange aufrecht zu erhalten, als problematisch herausgestellt. Hierdurch wird der Zeitkorridor für eine sichere Evakuierung unnötig verkürzt. Hier sollte der Betreiber grundsätzlich gegenüber seinen Trainern klarstellen, dass im Falle einer Evakuierungsnotwendigkeit kurzfristige wirtschaftliche Erwägungen keine Rolle spielen dürfen.