1. Gegenstand der Versicherung

Versichert gelten die Gebäude (auch aus Holz) und die Außenanlagen (Gewerke) auf dem Gelände des Seilgartens. Hierzu ist eine positionsweise Erfassung erforderlich.
Ebenfalls versichert gelten Festeinbauten (einschließlich Seilen, hängenden Elementen und Brettern) in dem bestehenden Baum- und Felsbestand, sowie die betriebsnotwendige Ausrüstung zum aktuellen Wiederbeschaffungswert. Hierbei werden vorhandene Konstruktionen vom Aufstieg bis zum Abstieg als eine wiederherzustellende Einheit versichert.
Zusätzlich kann auch das Inventar von Lagergebäuden einschließlich der Kletterausrüstungen versichert werden. Nicht versichert sind jedoch jegliche Wertsachen und/oder Bargeld.
Für die Ausrüstung besteht während der Lagerung innerhalb eines Lagergebäudes auch Versicherungsschutz für Schäden durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus.

2. Versicherte Gefahren

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion),
  • Sturm,
  • Hagel
  • und Schäden durch Schneedruck und „Eisdruck“
  • sowie Einbruchdiebstahlschäden für in Gebäuden gelagerte Kletterausrüstungen und Kioskartikel ohne Spirituosen und Tabakwaren sowie optional von Gaststättenausrüstung.
Bei Bedarf können Schäden durch Leitungswasser mitversichert werden.
Darüber hinaus gelten die Deckungserweiterungen der Pauschaldeklaration.

3. Beitragsberechnung

Der Beitrag wird aus der vereinbarten Versicherungssumme erhoben. Hierbei werden je 1000 € Versicherungssumme folgende Beitragssätze zugrunde gelegt.
  • 4,76 € %o für die Lager- und Aufenthaltsgebäude (z.B. Blockhütte)
  • 1,43 € %o für Einschluss Leitungswasser einschließlich Zu- und Ableitungsrohre bis zur öffentlichen Versorgung (Lageplan mit Einzelfallprüfung)
  • 4,76 € %o für Festeinbauten im Baumbestand zum Neuwert
  • 4,76 € %o für Mastenanlagen
  • 5,95 € %o für Ausrüstung und Inventar im Lagergebäude
  • 8,93 € %o für Gaststättenausrüstung
  • 1,19 € %o für die Ertragsausfallversicherung für alle vereinbarten Gefahren
  • Festbeitrag 119,00 € für Mehrkosten bis 15.000 € bei faktischer Wiederherstellungsbeschränkung durch entwurzelte Bäume für „baumersetzende Mastenanlagen in gehobener Ausführung“ (Keine „Telegraphenmasten" sondern dem Baumbestand entsprechender „Totholzlook“)
Alle Beiträge beinhalten bereits die derzeitige Versicherungssteuer von 19 Prozent.

4. Mindestbeiträge

Der Mindestbeitrag beläuft sich auf 119,00 € jährlich. Für die Inventarversicherung gilt ein weiterer Mindestbetrag von 166,66 € und für die Ertragsausfallversicherung von 238,00 €.