1. Gegenstand der Versicherung
Versichert gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus allen Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen die im Zusammenhang stehen mit dem Betrieb eines Seilgarten (Hoch- und Niedrigseilgarten,) einschließlich aller branchenüblichen Nebenrisiken. Mitversichert gelten die Haftung aus dem Betrieb von eigenen Verkaufsständen, eigener Restauration sowie die Beauftragung fremder Unternehmer (nicht mitversichert gilt die persönliche gesetzliche Haftpflicht der beauftragten Unternehmen). Ebenfalls mitversichert ist die Erweiterung von eigenen Seilgärten. Des weiteren mitversichert ist die Durchführung eigener Veranstaltungen und Seminare im In- und Outdoorbereich, ohne besonders gefahrgeneigte Tätigkeiten wie z. B. Canyoning, Rafting (ab Schwierigkeitsgrad 3, Bungee-Jumping, Höhlenwandern, Eisklettern und Tauchen.
Mitversichert ist die private Haftpflichtversicherung für 1 Inhaber/Geschäftsführer.

2. Versicherungssummen
Die Versicherungssummen betragen
3.000.000 € pauschal für Personen- und Sachsschäden
100.000 € für Vermögensschäden
3.000.000 € für die Umweltschadenbasis-Versicherung
Die Versicherungssummen stehen je Versicherungsjahr maximal zweifach zur Verfügung.
Für die Umweltschadenversicherung einfach. Eine generelle Selbstbeteiligung ist nicht vorgesehen.
3. Beitragsberechnung
Die Beitragsberechnung erfolgt umsatzabhängig. Bei einem Jahresumsatz von bis zu 125.000 € beträgt der Jahresbeitrag 833,00 €. Darüber hinaus beläuft sich der zusätzliche Beitrag je weitere 1.000 € Umsatz auf 6,67 €.
Für Umsätze ab 1.000.000 € steht Ihnen ein gesondertes Konzept zur Verfügung.
Freie Mitarbeiter sind auf Wunsch gegen Beitragszuschlag mitversicherbar, jedoch empfehlen wir ausdrücklich den Abschluß einer separaten Trainerpolice.
4. Ausschlüsse
- Ansprüche Dritter wegen Schäden an den im Rahmen der versicherten Seminare/
Trainings genutzten Ausrüstungsgegenständen, Übungsgeräten und – anlagen.
- Ansprüche wegen Vermögensschäden gegen den Versicherungsnehmer in seiner
Eigenschaft als Reiseveranstalter.

5. Über andere Konzeptbausteine versicherbare Tätigkeiten
- Durchführung eigener Veranstaltungen/Events
- Berufshaftpflichtversicherung für freiberufliche Trainer
- Errichtung von Seilgärten

6. Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 1 Jahr mit Verlängerungsklausel, wobei eine kalenderjährliche Laufzeit zugrunde gelegt wird.