1. Gegenstand der Versicherung

Standarddeckung
Versichert gilt die gesetzliche Haftlicht des Versicherungsnehmers aus allen Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen die im Zusammenhang stehen mit der Planung, Betreuung, Organisation und Durchführung auch vor Ort von

  • Spiel-, Wald-, Natur-, Umwelt- und Erlebnispädagogischen Programmen, Events und Acts zu Lande und auf dem Wasser gemäß beigefügter Tätigkeitsbeschreibung
  • Einsatz, Verpachtung, Betrieb von temporären eigenen Seilgärten, Kletterelementen und sonstigen Spielgeräten
  • Unternehmensberatung im Personalbereich incl. (Teambildungs-) Trainings und Prozessbegleiter
  • Durchführung von Klassenfahrten, Ferienfreizeiten
  • Incentives und Maßnahmen der Erwachsenenbildung
  • Ausbildung von Trainern, Erlebnispädagogen und Sicherheitsbeauftragten


Mitversichert gilt die persönliche Haftpflicht der selbstständigen Honorarkräfte für den Zeitraum, in dem sie für den VN tätig sind, sofern anderweitig kein Versicherungsschutz besteht (subsidiär).

2. Versicherungssummen

Die Versicherungssummen betragen
3.000.000 €    pauschal für Personen, Sach- & Vermögensschäden inklusive Umweltschäden

Die Versicherungssummen stehen je Versicherungsjahr maximal zweifach zur Verfügung. Eine generelle Selbstbeteiligung ist nicht vorgesehen.

Gegen einen Zuschlag in Höhe von 15 % kann die Versicherungssumme auf
5.000.000 €     pauschal für Personen- und Sachschäden erhöht werden.

3. Beitragsberechnung

Der Jahresbeitrag berechnet sich aus dem jährlichen Umsatz. Eine endgültige Beitragsberechnung wird zum Ablauf des Versicherungsjahres durchgeführt.

Beiträge der Standarddeckung
Je 1.000 € Jahresumsatz wird ein Beitrag von 1,19 € erhoben.
Der Mindestbeitrag bis 200.000 € Jahresumsatz beläuft sich auf

Jahresbeitrag 238,00 €

4. Über andere Konzeptbausteine versicherbare Tätigkeiten

  • Ballonfahrten
  • Hochseesegeln (Mittelmeer, Nord- und Ostsee nur mit Segelschein der Teilnehmer)
  • Reiten
  • Betrieb eigener stationärer Seilgärten und Seilbahnbau (Dauer ab 7 Tage)
  • Tauchen (nur mit Tauchschein der Teilnehmer)
  • Gletscherwanderungen
  • Rafting
  • Skitouren
  • Wildwasser

5. Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 1 Jahr mit Verlängerungsklausel, wobei eine kalenderjährliche Laufzeit zugrunde gelegt wird.