1. Gegenstand der Versicherung

Mit unserem speziellen Strafrechtsschutz treffen Sie die bestmögliche Vorsorge, wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder Klage gegen Sie erhoben wurde wegen:

  • Gefährdung oder Schädigung der Umwelt
  • sonstiger Gefahren, die von der Betriebsstätte ausgehen, beispielsweise bei Unglücksfällen von Mitarbeitern, Besuchern, sowie Personen, die das Gelände unbefugt betreten
  • angeblicher Fehlentscheidungen oder Organisationsverschulden der Verantwortungsträger, durch die andere geschädigt werden
  • Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei der Berufsausübung.
    Es kann dabei um eine angebliche Straftat nach dem Strafgesetzbuch von der Körperverletzung bis hin zu Verletzung von Buchführungspflichten gehen.

Die Strafrechtsschutzversicherung umfasst die Verteidigung in Strafverfahren, wenn dem Versicherten ein vorsätzlich oder fahrlässig begangenes Vergehen vorgeworfen wird.
Im Falle einer Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat, hat der Versicherungsnehmer die erbrachten Leistungen zu erstatten. Beim Vorwurf von Ordnungswidrigkeiten ist die Strafrechtsschutzversicherung in jedem Fall wirksam (auch bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeit bleibt der Versicherungsschutz bestehen)

Der Versicherer übernimmt nicht nur die gesetzlichen Gebühren des Verteidigers, sondern in angemessener Höhe auch die Gebühren, die auf einer Honorarvereinbarung beruhen.

2. Versicherungssummen / Beiträge

Versicherungssummen

je Versicherungsfall 500.000 €
für Strafkaution 200.000 €

Jahresbeitrag

291,07 €

Die Beiträge beinhalten die gesetzliche Versicherungssteuer von 19 Prozent.
Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr mit Verlängerungsklausel.

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