Grundlagen der Haftung

Grundsätzlich ergeben sich zwei nebeneinander stehende Haftungsgrundlagen. Zum einen ergeben sich Pflichten aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Trainer, Veranstalter, Betreiber und den Teilnehmern. Zum anderen kann sich Haftung auch aus „Delikt“ gegenüber Dritten ohne vertragliche Bindung ergeben, bzw. die Haftung gegenüber Vertragspartnern verstärken oder ergänzen.