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Der Versicherungsschutz

Wer benötigt eine Haftpflichtversicherung?

Selbstständige oder freiberufliche Trainer benötigen immer einen eigenen Versicherungsschutz in Form einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Eine Mitversicherung im Rahmen entsprechender Verträge der Betreiber oder Veranstalter umfasst grundsätzlich nur die Möglichkeit für diese, Selbstständige oder Freiberufler mit der Durchführung zu beauftragen. Die persönliche Haftpflicht des beauftragen Selbstständigen/Freiberufler ist zumeist nicht enthalten. Selbst in den seltenen Fällen, wo dies der Fall ist, umfasst der Versicherungsschutz nicht alle möglichen Haftungsansprüche, da sie regelmäßig auftragsbezogen ausgelegt werden.

Welche Versicherungssumme ist angemessen?

Grundsätzlich sollten Trainer eine Versicherungssumme von 3.000.000 € für Personen- und Sachschäden wählen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Trainer alleine die Verantwortung für Gruppen übernimmt, oder ohne externen Veranstalter Kurse anbietet. Je nach Teilnehmerkreis (insbesondere einkommensstarke Teilnehmer) kann auch eine Versicherungssumme von 5.000.000 € sinnvoll sein.
Sofern Trainer nur für andere Träger / Betreiber / Veranstalter arbeiten, kann derzeit eine Versicherungssumme von 2.000.000 € als ausreichend angesehen werden.

Welcher Versicherungsumfang wird empfohlen?

In jedem Falle sollten die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten in dem Versicherungsschein ausdrücklich erwähnt werden. Hierbei sind möglichst umfassende Oberbegriffe zu bevorzugen und sollten auch branchen- und betriebsübliche Nebenrisiken mit eingeschlossen werden. Der Versicherungsschutz umfasst immer auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) und die Prüfung der Haftung dem Grund und der Höhe nach. Hierzu zählt auch die Auseinandersetzung vor Gericht. Nicht versichert ist jedoch die Verteidigung bei strafrechtlichen Vorwürfen. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer Spezial-Straf-Rechtsschutz-Versicherung.

Wie verhält man sich im Schadenfall?

Im Falle eines Schadenereignisses muss der Versicherer direkt nach Erhebung erster Ansprüche informiert werden. Im eigenen Interesse sollte eine Meldung bereits vorsorglich erfolgen, wenn mit späteren Ansprüchen gerade von Krankenkassen und/oder Sozialversicherungsträgern zu rechnen ist. Eine frühzeitige Dokumentation des Geschehens erleichtert später die Abwicklung erheblich. Auch sollte auf eine direkte Konfrontationshaltung gegenüber dem Anspruchsteller verzichtet werden. Auf der anderen Seite aber auch jegliches Schuldanerkenntnis. Optimal wäre es, gegebenenfalls sein Bedauern zu dem Vorfall zu äußern, aber ansonsten auf den Versicherer zu verweisen.

Haben Sie noch offene Fragen?

Ihre Fragen rund um Ihre Arbeit als Trainer und den Versicherungsschutz, beantworten wir gerne auch in unserem Trainerforum